Allgemeine Informationen
Ab dem Jahr 2020 können die Schülerinnen und Schüler der Realschulen in Baden-Württemberg erstmals die neue Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 ablegen. Die Inhalte und Aufgaben der Abschlussprüfung sind mit dem Bildungsplan 2016 abgestimmt. Sie beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 9 desgrundlegenden Niveaus (G-Niveau).
Jede Schülerin und jeder Schüler muss in allen Prüfungsteilen eine eigenständige Leistung erbringen, die individuell zugeordnet werden kann.
Die neue Hauptschulabschlussprüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
- die schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch
- die Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache Englisch
- die Projektarbeit
- optional die mündliche Prüfung in Deutsch und Mathematik
Alle wichtigen Infos finden Sie auch in den Handreichungen zu den Abschlussprüfungen hier zum Download.
Notengewichtung
In den übrigen Unterrichtsfächern, in denen nicht geprüft wird, gelten die Jahresleistungen als Endergebnisse.
Der erfolgreich abgelegte Hauptschulabschluss berechtigt zum Besuch der Klasse 10 der Realschule (einjähriger Bildungsgang) oder zum Besuch der Klasse 9 der Realschule (zweijähriger Bildungsgang), wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Nach erfolgreichem Hauptschulabschluss können die Schülerinnen und Schüler in die Klasse 10 wechseln und den Realschulabschluss an der Realschule anstreben, wenn sie die Voraussetzungen für den Wechsel der Niveaustufe erbringen. Dazu gehört:
- in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der Pflichtfremdsprache mindestens die Note »gut« und
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens ein Durchschnitt von 3,0
Die Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss an der Realschule nach Klasse 9 erworben haben, können die Klasse 9 freiwillig auf mittlerem Niveau wiederholen, sofern folgende Notenvoraussetzungen vorliegen:
- mindestens in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache die Note »gut« und in einem dieser Fächer mindestens die Note »befriedigend« und
- in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern mindestens ein Durchschnitt von 3,0.
Der Hauptschulabschluss bleibt auch dann erhalten, wenn am Ende der wiederholten Klasse keine Versetzung erfolgt.
(Quelle: FAQ des KM)